Verordnungsinformationen für Ärztinnen und Ärzte
Optimale Therapie
Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte,
wir verfolgen ein gemeinsames Ziel: unseren Patientinnen und Patienten eine bestmögliche und individuell angepasste Therapie zu ermöglichen.
In besonderen Fällen – insbesondere bei älteren, kognitiv eingeschränkten oder schwerer erkrankten Patientinnen und Patienten – ist es erforderlich, mehr Zeit pro Behandlungseinheit einzuplanen, als es im Regelfall üblich ist. Um diesen besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, bitten wir Sie, in geeigneten Fällen Doppelbehandlungen zu verordnen.
Was bedeutet Doppelbehandlung konkret?
Bei der Verordnung, beispielsweise von sechs Einheiten Krankengymnastik, bleibt die Gesamtanzahl der Einheiten unverändert. Die Patientin bzw. der Patient erhält weiterhin sechs Therapieeinheiten.
Der Unterschied liegt in der Durchführung:
Die Einheiten werden paarweise an einem Termin erbracht:
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- Termin: Einheit 1 und 2
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- Termin: Einheit 3 und 4
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- Termin: Einheit 5 und 6
Das bedeutet, die Patientin bzw. der Patient kommt insgesamt dreimal, erhält jedoch pro Termin eine längere und intensivere Behandlung.
Vorteile der Doppelbehandlung:
- längere, effektivere Therapieeinheiten
- bessere Anpassung an die individuelle Belastbarkeit
- besonders sinnvoll bei älteren oder betreuungsbedürftigen Patientinnen und Patienten
- keine Erhöhung der verordneten Gesamtmenge (z. B. weiterhin 6 Einheiten)
Diese Vorgehensweise unterstützt einen qualitativ hochwertigen und zielgerichteten Behandlungsverlauf – im Sinne einer optimalen Versorgung unserer gemeinsamen Patientinnen und Patienten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
DIAGNOSELISTE LANGFRISTIGER HEILMITTELBEDARF/ BESONDERER
VERORDNUNGSBEDARF/ BLANKOVERORDNUNG STAND 1. JANUAR 2026
Auf unserer Webseite finden Sie einen direkten Verweis zur aktuellen Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf.
